Spielplatz Alb-Fischtreppe
Der Spot ist nur für Tinywhoops geeignet.
Einige Spielgeräte die etwas Potential für Tricks bieten. Insgesamt aber ein eher unspektakulärer Spot.
Unter der Woche Vormittags meistens leer. Auch sonst ist eher wenig los, bei gutem Wetter habe ich Ihn aber auch schon voll erlebt.
Falls Ihr Lust habt, mal gemeinsam zu fliegen, könnt Ihr mich gerne anschreiben
49.00532, 8.34420
jakitech • 21.04.2026
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Verboten
FFH-Gebiet – Oberwald und Alb in KarlsruheGebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie. Betrieb untersagt ohne Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde.§ 21h Abs. 3 Nr. 6 LuftVO
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Verboten
Industrieanlage – IndustrieanlageSchutzbereich von 100 Metern um Industrieanlagen. Betrieb nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers – das gilt ausdrücklich auch für stillgelegte Anlagen, die als Bando reizvoll erscheinen.§ 21h Abs. 3 Nr. 3 LuftVO
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Verboten
Wohngrundstück – Stadt KarlsruheDer Betrieb über Wohngrundstücken setzt die ausdrückliche Zustimmung der in ihren Rechten betroffenen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten voraus.§ 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO
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Eingeschränkt
Bundesstraße – Bundesstraße B36Seitlicher Schutzbereich von 100 Metern. Ein Betrieb ist nur unter den in § 21h Abs. 3 Nr. 5 genannten Voraussetzungen zulässig.§ 21h Abs. 3 Nr. 5 LuftVO
Geprüft am 24.08.2026 im Umkreis von 150 Metern um die Spot-Koordinate.
Ab 250 Gramm ohne C-Klassifizierung fliegst du in der Unterkategorie A3. Dort ist ein Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einzuhalten. Diese Regel steht in keiner amtlichen Zonenkarte – prüfe den eingezeichneten Kreis im Satellitenbild.
UAS.OPEN.040, EU-Verordnung 2019/947
Auf der Karte mit 150-Meter-Kreis ansehen
Deine Pflichten als ab 250 g Eigenbau-Pilot
- Betreiber-Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, e-ID sichtbar am Copter.
- EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein) erforderlich.
- Mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
- Keine unbeteiligten Personen im Flugbereich.
- Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund.
- Flug mit FPV-Brille nur mit Spotter.
- Haftpflichtversicherung mit Drohneneinschluss: Pflicht nach § 43 LuftVG.
Diese Auswertung ist ein Hinweis, keine Rechtsberatung und keine Freigabe.
Maßgeblich ist allein die amtliche Karte auf
dipul.de.
Temporäre Betriebseinschränkungen, NOTAM und örtliche Allgemeinverfügungen
sind hier nicht enthalten und ändern sich täglich.
Quelle Geodaten: DFS, BKG.
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