Diese Spotinformation ist nutzergeneriert. Informiere dich vor dem Besuch über geltende Gesetze (Betretungsrechte, Luftrecht, Naturschutz). Mehr erfahren →

Ringlockschuppen

Bando Mittel Tinywhoop 2-3 Zoll

Sehr offener und leicht zu erreichender LP. Am besten nur mit leisen Drohnen fliegen um nicht so viel Aufmerksamkeit zu erzeugen (Bahngelände)

Wird ab und zu als kleiner Skateplatz genutzt, also ist es soweit aufgeräumt dass man sich gut bewegen kann.

Parkmöglichkeit:
Unbekannt

51.31939, 12.38744

Philc1357 24.08.2026

Verboten – 4 Zone(n)
Mein Copter – die Betriebsklasse bestimmt, welche Regeln gelten:

Eigenbau ab 250 g, C3 oder C4 – Unterkategorie A3

  • Verboten
    Flugplatz – LEIPZIG UNIKLINIKUM OPERATIVE KLINIKEN - UKL 1
    Schutzbereich von 1,5 Kilometern um die Flugplatzbegrenzung. Ein Betrieb ist nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle beziehungsweise des Flugplatzbetreibers zulässig.
    § 21h Abs. 3 Nr. 1 LuftVO
  • Verboten
    Flugplatz – LEIPZIG UNIKLINIKUM ZENTRALLAGER - UKL 2
    Schutzbereich von 1,5 Kilometern um die Flugplatzbegrenzung. Ein Betrieb ist nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle beziehungsweise des Flugplatzbetreibers zulässig.
    § 21h Abs. 3 Nr. 1 LuftVO
  • Verboten
    Industrieanlage – Industrieanlage
    Schutzbereich von 100 Metern um Industrieanlagen. Betrieb nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers – das gilt ausdrücklich auch für stillgelegte Anlagen, die als Bando reizvoll erscheinen.
    § 21h Abs. 3 Nr. 3 LuftVO
  • Eingeschränkt
    Bahnanlage – Bahnanlage
    Seitlicher Schutzbereich von 100 Metern um Schienenwege und Bahnanlagen. Ein Betrieb ist nur unter den in § 21h Abs. 3 Nr. 5 genannten Voraussetzungen zulässig.
    § 21h Abs. 3 Nr. 5 LuftVO

Geprüft am 24.08.2026 im Umkreis von 150 Metern um die Spot-Koordinate.

150-Meter-Abstand (Kategorie A3)
Ab 250 Gramm ohne C-Klassifizierung fliegst du in der Unterkategorie A3. Dort ist ein Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einzuhalten. Diese Regel steht in keiner amtlichen Zonenkarte – prüfe den eingezeichneten Kreis im Satellitenbild.
UAS.OPEN.040, EU-Verordnung 2019/947
Auf der Karte mit 150-Meter-Kreis ansehen
Deine Pflichten als ab 250 g Eigenbau-Pilot
  • Betreiber-Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, e-ID sichtbar am Copter.
  • EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein) erforderlich.
  • Mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
  • Keine unbeteiligten Personen im Flugbereich.
  • Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund.
  • Flug mit FPV-Brille nur mit Spotter.
  • Haftpflichtversicherung mit Drohneneinschluss: Pflicht nach § 43 LuftVG.

Diese Auswertung ist ein Hinweis, keine Rechtsberatung und keine Freigabe. Maßgeblich ist allein die amtliche Karte auf dipul.de. Temporäre Betriebseinschränkungen, NOTAM und örtliche Allgemeinverfügungen sind hier nicht enthalten und ändern sich täglich.
Quelle Geodaten: DFS, BKG.

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Philc1357 • 24.08.2026
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