Kies- und Splittwerk
Cooles großes Kieswerk. Offenes Gelände
48.70267, 11.26042
FPV-SPOTS-GERMANY • 12.04.2026
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Verboten
Flughafen – NEUBURGSchutzbereich von 1.000 Metern um die Flughafenbegrenzung, zusätzlich verlängert entlang der An- und Abflugflächen. In der offenen Kategorie – also im gesamten Hobbybetrieb – nicht zulässig.§ 21h Abs. 3 Nr. 2 LuftVO
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Verboten
Kontrollzone – Neuburg (CTR)In Kontrollzonen ist der Betrieb nur zulässig, wenn eine Flugverkehrskontrollfreigabe nach § 21 LuftVO eingeholt wurde.§ 21h Abs. 3 Nr. 9 LuftVO
Geprüft am 24.08.2026 im Umkreis von 150 Metern um die Spot-Koordinate.
Ab 250 Gramm ohne C-Klassifizierung fliegst du in der Unterkategorie A3. Dort ist ein Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einzuhalten. Diese Regel steht in keiner amtlichen Zonenkarte – prüfe den eingezeichneten Kreis im Satellitenbild.
UAS.OPEN.040, EU-Verordnung 2019/947
Auf der Karte mit 150-Meter-Kreis ansehen
Deine Pflichten als ab 250 g Eigenbau-Pilot
- Betreiber-Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, e-ID sichtbar am Copter.
- EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein) erforderlich.
- Mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
- Keine unbeteiligten Personen im Flugbereich.
- Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund.
- Flug mit FPV-Brille nur mit Spotter.
- Haftpflichtversicherung mit Drohneneinschluss: Pflicht nach § 43 LuftVG.
Diese Auswertung ist ein Hinweis, keine Rechtsberatung und keine Freigabe.
Maßgeblich ist allein die amtliche Karte auf
dipul.de.
Temporäre Betriebseinschränkungen, NOTAM und örtliche Allgemeinverfügungen
sind hier nicht enthalten und ändern sich täglich.
Quelle Geodaten: DFS, BKG.
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