Diese Spotinformation ist nutzergeneriert. Informiere dich vor dem Besuch über geltende Gesetze (Betretungsrechte, Luftrecht, Naturschutz). Mehr erfahren →

Aluminuim Werk

Bando Mittel

Sehr abwechslungsreiche und spannende Location mit vielen unterschiedlichen Spots auf engem Raum. Das Gelände eines alten Aluminiumwerks bietet große, offene Hallen, interessante Strukturen und eine richtig starke Aussicht.

Der Zugang ist etwas versteckt: Die beiden offiziellen Tore sind verschlossen und nicht überwindbar. Wir sind über das Flussufer rein – dort gibt es auf Höhe der Häuser ein Loch im Zaun. Alternativ ist das Werkstor aktuell offen, wodurch man relativ unkompliziert aufs Gelände kommt.

Zum Spot gehören auch drei verlassene Wohnhäuser am Hang vor dem Werk. Diese sind stark beschädigt, teilweise angekohlt, aber ebenfalls interessant zu erkunden und für Shots geeignet.

Besonders spannend:

Ein kleines, eigenes Kraftwerk auf dem Gelände
Ein kleines Laborgebäude
Große Hallen mit viel Freiraum zum Fliegen
Schöne Aussichtspunkte rund um das Areal

Hinweise:

An der Brücke zum Hauptwerk hängt eine Kamera, vermutlich außer Betrieb – die Brücke selbst ist ein öffentlicher Weg
Auf dem restlichen Gelände sind keine aktiven Kameras oder Sicherungen erkennbar
Gebäude sind leer, aber teilweise beschädigt → Vorsicht beim Betreten

Parkmöglichkeit:
Unbekannt

45.83614, 11.00000

FPV-SPOTS-GERMANY 14.04.2026

Außerhalb Deutschlands
Mein Copter – die Betriebsklasse bestimmt, welche Regeln gelten:

Eigenbau ab 250 g, C3 oder C4 – Unterkategorie A3

Dieser Spot liegt außerhalb Deutschlands. Die amtlichen Geozonen der DFS decken nur das deutsche Hoheitsgebiet ab – wir können hier keine Aussage treffen. Bitte die Drohnenkarte des jeweiligen Landes prüfen; die unten genannten EU-Regeln (Betriebskategorien, 120 m, Registrierung) gelten dagegen EU-weit.
150-Meter-Abstand (Kategorie A3)
Ab 250 Gramm ohne C-Klassifizierung fliegst du in der Unterkategorie A3. Dort ist ein Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einzuhalten. Diese Regel steht in keiner amtlichen Zonenkarte – prüfe den eingezeichneten Kreis im Satellitenbild.
UAS.OPEN.040, EU-Verordnung 2019/947
Auf der Karte mit 150-Meter-Kreis ansehen
Deine Pflichten als ab 250 g Eigenbau-Pilot
  • Betreiber-Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, e-ID sichtbar am Copter.
  • EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein) erforderlich.
  • Mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
  • Keine unbeteiligten Personen im Flugbereich.
  • Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund.
  • Flug mit FPV-Brille nur mit Spotter.
  • Haftpflichtversicherung mit Drohneneinschluss: Pflicht nach § 43 LuftVG.

Diese Auswertung ist ein Hinweis, keine Rechtsberatung und keine Freigabe. Maßgeblich ist allein die amtliche Karte auf dipul.de. Temporäre Betriebseinschränkungen, NOTAM und örtliche Allgemeinverfügungen sind hier nicht enthalten und ändern sich täglich.
Quelle Geodaten: DFS, BKG.

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FPV-SPOTS-GERMANY • 18.04.2026
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