University Hospital (Abandoned Construction)
Große, unfertige Krankenhausanlage mit massivem Betonbau – perfekt für alle, die auf strukturiertes Freestyle und cineastische Lines stehen. Der Spot besteht aus mehreren Gebäudeteilen im Rohbauzustand mit offenen Etagen, langen Fluren und vielen Durchflugmöglichkeiten.
Der Zugang ist in der Regel unkompliziert, da es sich um eine nie fertiggestellte Baustelle handelt. Zäune sind teilweise beschädigt oder offen, sodass man meist ohne großen Aufwand aufs Gelände kommt.
Was den Spot besonders macht:
Mehrstöckige Betonbauten mit offenen Stockwerken
Lange, gerade Flure für schnelle Lines
Viele Fensteröffnungen und Durchbrüche
Treppenhäuser und Schächte für technische Moves
Große Freiflächen zwischen den Gebäuden für Diving-Lines
Die Atmosphäre ist typisch „roh“: viel Beton, wenig Einrichtung, dafür aber maximale Freiheit beim Fliegen. Perfekt, um kreative Lines zu bauen und auch für Mid-Range geeignet.
Hinweise:
Keine aktiven Bauarbeiten, aber typischer Baustellenzustand → lose Teile, Kanten, Schächte
Absturzgefahr durch fehlende Geländer und offene Etagen
Teilweise unebenes Gelände und Schutt
Wetter kann den Spot stark beeinflussen (Wind durch offene Struktur)
45.77082, 15.91988
FPV-SPOTS-GERMANY • 14.04.2026
Ab 250 Gramm ohne C-Klassifizierung fliegst du in der Unterkategorie A3. Dort ist ein Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einzuhalten. Diese Regel steht in keiner amtlichen Zonenkarte – prüfe den eingezeichneten Kreis im Satellitenbild.
UAS.OPEN.040, EU-Verordnung 2019/947
Auf der Karte mit 150-Meter-Kreis ansehen
Deine Pflichten als ab 250 g Eigenbau-Pilot
- Betreiber-Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, e-ID sichtbar am Copter.
- EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein) erforderlich.
- Mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
- Keine unbeteiligten Personen im Flugbereich.
- Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund.
- Flug mit FPV-Brille nur mit Spotter.
- Haftpflichtversicherung mit Drohneneinschluss: Pflicht nach § 43 LuftVG.
Diese Auswertung ist ein Hinweis, keine Rechtsberatung und keine Freigabe.
Maßgeblich ist allein die amtliche Karte auf
dipul.de.
Temporäre Betriebseinschränkungen, NOTAM und örtliche Allgemeinverfügungen
sind hier nicht enthalten und ändern sich täglich.
Quelle Geodaten: DFS, BKG.
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